Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme an NDT Lehrgängen
(Stufe 1 und Stufe 2):
- Schulausbildung:
Die Schulausbildung sollte mindestens dem Ausbildungsinhalt eines Hauptschulabschlusses entsprechen.
Für Stufe 2 Prüfer wird Realschulwissen empfohlen.
- Allgemeine Berufsausbildung:
Die allgemeine Berufsausbildung oder die im Beruf erworbenen Kenntnisse sollen dem Ausbildungsinhalt des Facharbeiterabschlusses eines technischen Berufes entsprechen.
- Mathematische Fähigkeiten:
Bei den Lehrgängen Ultraschallprüfung, Wirbelstromprüfung und Durchstrahlungsprüfung werden (für Stufe 1) elementare Kenntnisse bzw. (für Stufe 2) der sichere Umgang mit Geometrie und trigonometrischen Funktionen sowie dem Taschenrechner erwartet.
- Für die Lehrgänge UT, ET und RT sollte jeder Teilnehmer einen Taschenrechner mit trigonometrischen Funktionen mitbringen.
Empfohlene Voraussetzungen zur Teilnahme an NDT Lehrgängen
(Stufe 3):
- Die Berufsausbildung sollte mindestens einer Meister- oder
Technikerausbildung entsprechen.
- Theoretische Vorkenntnisse auf Stufe 2 Niveau für das angestrebte Prüfverfahren und Grundkenntnisse in anderen NDT Verfahren werden dringend empfohlen.
- Der Kandidat sollte englischsprachige Normen und Vorschriften lesen und verstehen können.
- Hinweis: Unsere Stufe 3 Lehrgänge sind für Kandidaten mit nur geringen Vorkenntnissen ungeeignet.
Eine Teilnahme an Stufe 3 Lehrgängen ist nur dann sinnvoll, wenn bereits ausreichende Erfahrungen als zugelassener Stufe 2 Prüfer gesammelt wurden.